Die W.i.N.-Region
Herzlich Willkommen bei der W.i.N-Region!
Wer hat heutzutage noch Zeit, längere Begrüßungstexte zu lesen? Richtig! Niemand.
Deshalb machen wir es kurz:
- Infos zur Region finden sie hier.
- Zum Fördergeld gehts hier entlang.
- Sie wollen eigentlich nur mal wissen, was LEADER eigentlich ist.
- Dann gibts ja auch noch unser Regionales Entwicklungskonzept.
- Und wenn Sie nun noch Kontakte benötigen, bitteschön.
Viel Spaß, Geduld und Zeit!
Aktuelle Termine
Nächste Sitzung der Lokalen Aktionsgruppe
Die Lokale Aktionsgruppe der W.i.N.-Region (kurz LAG) trifft sich 3-4 Mal pro Jahr, um über beantragte Förderprojekte und die regionale Entwicklung zu entscheiden. Wir laden Sie gerne zu den öffentlichen Sitzungen ein. Die nächste Sitzung findet statt am:
Datum: 09. März 2026 (Montag)
Uhrzeit: ab 18:00 Uhr
Ort: Twistringen (Rathaus, Ratssaal)
Alle Interessierten sind herzlich willkommen.
Aktuelle Anpassung des regionalen Entwicklungskonzeptes (REK)
Anpassung der Fördergegenstände
Die Lokale Aktionsgruppe der W.i.N.-Region macht die Schaffung von Beherbergungen möglich, solange diese von gemeinnützigen und nicht-gewinnorientierten Einrichtungen / Vereinen / Organisationen getragen werden. Beispielsweise könnte im Rahmen von innovativen Wohnprojekten eine Gemeinschaftswohnung für familiäre Gäste, Kulturschaffende, Musiker*innen oder Künstler*innen einen bedeutenden Mehrwert bieten. Derartige Beherbergungsmöglichkeiten sind nicht-gewinnorientiert und dienen der Gemeinschaft, weshalb sie ab jetzt förderfähig sind.
- Die LAG beschließt die Anpassung des regionalen Entwicklungskonzeptes der W.i.N.-Region auf Seite 90f wie folgt:
Im Rahmen der LEADER-Förderung werden Investitionen in Attraktivitäts- und Freizeitinfrastrukturen sowie zur Verbesserung des kulturellen und touristischen Angebots (inkl. zur Schaffung oder qualitativen Aufwertung von Beherbergungsmöglichkeiten, die von gemeinnützigen und nicht-gewinnorientierten Einrichtungen / Vereinen / Organisationen getragen werden) unterstützt.
Die Anpassung wurde in das regionale Entwicklungskonzept übernommen und kann darin auf Seite 90f nachgelesen werden.
Anpassung der Mindestpunktzahl bei der Projektbewertung
Die Lokale Aktionsgruppe der W.i.N.-Region hat in der Sitzung vom 06.11.2023 beschlossen, die Mindestpunktzahl bei der Projektbewertung auf 10 Punkte zu erhöhen.
Damit steigt die Anforderung und auch der Qualitätsanspruch an die zu fördernden Projekte in der W.i.N.-Region.
Die Geschäftsstelle und das Regionalmanagement stehen Ihnen bei der Projektentwicklung zur Seite.
Anpassung der Mindestfördersumme
Die Lokale Aktionsgruppe der W.i.N.-Region hat die Mindestfördersumme nach unten korrigiert, um kleineren Projekten die Möglichkeit der EU-Förderung zu eröffnen.
- Die LAG beschließt die Anpassung des regionalen Entwicklungskonzeptes der W.i.N.-Region auf Seite 124 wie folgt:
Die Formulierung „Die Mindestfördersumme für EU-geförderte Projekte liegt bei privaten Projektträger*innen bei mind. 2.500 Euro und für öffentliche Projektträger*innen bei mind. 5.000 Euro.“ wird ersetzt durch „Die Mindestfördersumme für EU-geförderte Projekte liegt bei mind. 500 Euro bzw. für Gebietskörperschaften (z. B. Städte und Gemeinden) bei mind. 1.000 Euro“.
Die Anpassung wurde in das regionale Entwicklungskonzept übernommen und kann darin auf Seite 124 nachgelesen werden.